Ablauf |
- 0) Einleitung
- 1) Die
bisherige (offline) Musikfindung
- 2) Die
online-Welt
- 3) Ausblick
Dieser Vortrag
im Wintersemester 2001 im Seminar "Popsong Economy" an der Bauhaus-Universität
Weimar.
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0.)
Einleitung |
Lösgelöst
vom Popsong-Musikmarkt existiert der für den Endverbraucher eher
unscheinbare Markt der Musik- und Tonproduktionsfirmen. Von der Werbe-Jingle
bis zur Kinofilmvertonung müssen auch diese Musiken und Sounds produziert
und verkauft werden. Folgendes Script fasst die Möglichkeiten zusammen,
Musik für TV-Produktionen, Kinofilme, Werbung usw., zu erwerben und
zeigt neue Entwicklungen im Online-Sektor auf.
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1.)
Die bisherige (offline) Musikfindung |
CDs aus dem
Laden
- "Verwerter"
(z. B. TV- o. Radiosender) mit GEMA-Rahmenvertrag kann normale CDs nutzen,
wenn Label Code (LC) vorhanden und Verwertung im redaktionellen Programmteil
(Fernsehfilmen, Dokumentarfilmen, Serien...) erfolgt
- außerdem
geduldet: Verwertung in "On Air Promotion" - nur dann, wenn
Ort und Zeit der Ausstrahlung der beworbenen Sendung genannt werden
(Trailer)
- fehlen
diese, handelt es sich um Image- bzw. Markenwerbung =>sämtliche
Nutzung freier Musik dann illegal, sofern nicht das Einverständnis
der Urheber und des Verlages vorliegen.
- für
Kinofilme und Nutzung im Internet müssen grundsätzlich die
Einwilligungen des Verlages und der Urheber vorliegen
Archivmusiken
- von Musikproduktionsfirmen
angebotene, thematisch sortierte Archivmusiksammlungen auf CDs
- bei Nutzung
eines Sounds GEMA-Meldung (Labelcode, Länge, Medium...)
- GEMA schreibt
Rechnung, leitet nach Zahlung einen bestimmten Prozentsatz an den Inhaber
des Labelcodes weiter; handelt es sich um einen "Dritten",
gibt dieser wiederum einen Teilbetrag an den Auftraggeber der CD weiter
- i.d.R.
lassen sich die Archive auch die Verwertung durch ein einmaliges Buy
Out bezahlen
- einige
Musikproduktionen bieten neue Service-Formen an:
Beispiel: UBM Records: bietet ihren Kunden einen kostenlosen Telefonservice
unter der Rufnummer 0700-UBMMUSIC: rund um die Uhr können Redakteure
anrufen und eine gesuchte Musik beschreiben (zum Beispiel: "Für
eine Geschichte über ein krebskrankes Kind brauche ich Melodie
wenn die Mutter das Kind nach der geglückten Operation in Empfang
nimmt"). Innerhalb von 60 Minuten, werden Musikvorschläge
übermittelt.
GEMA-freie
Musiken
- Musiken,
die von nicht-GEMA-Mitgliedern stammen, müssen nicht der GEMA gegenüber
gemeldet oder vergütet werden
- einem
GEMA-Mitglied ist es nicht gestattet, GEMA-freie Musiken auf den Markt
zu bringen
- GEMA-freie
Musiken sind zumeist qualitativ minderwertig und daher für den
professionellen Einsatz ungeeignet
- "Magix"
zum Beispiel bietet Einsteigern auf "Royaltee Free CDs" solche
Musiken an, belegt die Nutzung jedoch mit strengen Auflagen
Auftragsarbeiten
durch Tonproduktionsfirmen oder Künstler
- bei gehobenen
Ansprüchen oder bestimmten rechtlichen Voraussetzungen bietet sich
die Neuproduktion eines Sounds an
- qualitative
Vorteile: gemeinsam mit dem Künstler entwickelt der Kunde seinen
Sound, der genau auf seinen Bedarf zugeschnitten wird
- je nach
Vertrag erlangt er das exklusive Nutzungsrecht (die Musik ist für
andere Kunden gesperrt) oder die Erlaubnis für eine nicht-exklusive
Nutzung
- wenn Komponist
GEMA-Mitglied (Regelfall), muss die GEMA informiert werden (siehe oben)
- Kunde
zahlt in einem solchen Fall "zweimal": Tonproduktionsfirma
wird für die Produktion des Sounds und eventuelle Buy Outs entlohnt.
Die GEMA erhält Vergütungen für die Ausstrahlung/Verwertung.
- Öffentlich-rechtliche
Sender zwingen Komponisten, ihren Verlagen beizutreten, um die 40% aus
der GEMA-Ausschüttung zur erhalten. Musterklage des Komponisten-Verbandes
gegen das ZDF bestätigte die Unrechtmäßigkeit - an der
Praxis ändert dies jedoch nichts. Wer nicht beitreten will, erhält
keine Aufträge.
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2.)
Die online-Welt |
- Shops
wie no-silence und Killersound nutzen Stärken des Internets: zeitnahe
Informationsübertragung und Automatisierung
- es bietet
sich an, bereits fertig produzierte Sounds (abgelehnte Vorschläge
für Kunden z.B.) wiederzuverwerten
- Internet
schafft neuen Absatzmarkt (z.B. Flash, durch Sound emotional geladenes
Internet, Spiele) und neuen räumlichen Markt (als Übertragunsmedium)
- no-silence.com
versucht insbesondere, die Musiknutzung im Internet zu legalisieren
- Angebot
einerseits mit CD-Sammlungen vergleichbar, online-Shops jedoch automatisieren
Produktfindung (z.B. durch Verschlagwortung und Suchmaschinen) und Bezahlung
(Minimierung der Transaktionskosten auf Seiten der Anbieter und Käufer)
- Kunde
kann sehr leicht mit dem Tonproduzenten Kontakt aufnehmen (Email, Formular,
Telefon), um genauere Wünsche zu äußern - Ankurbelung
der klassischen Produktionsweise durch das Internet
- große
Agenturen und Unternehmen/Konzerne mit erhöhten Soundbedarf erhalten
attraktivere Zugangsmodalitäten: z.B. Downloads gegen "Leihgebühr"
zu Präsentationszwecken oder Designvorlagen oder die Zahlungsmöglichkeit
per Rechnung am Monatsende
- GEMA-Meldung
muss auch hier wie bei 1.1 erfolgen - Vereinfachung jedoch durch automatisch
erstellbare Formulare
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3.)
Ausblick |
- Märkte
für Musikproduktionen wachsen schnell: Computer- und Konsolenspiele,
sowie das Internet bieten neuen Absatzmarkt
- durch
verändertes Arbeitsverhalten und Zeitzonen im globalen Markt von
Flash- und Game-Designern (veränderte Arbeitszeiten) müssen
Musikproduktionen rund um die Uhr präsent sein (z.B.: Call-Center,
Online-Shops)
- das Internet
mit seiner schnell wachsenden Bandbreite macht CD-Archive überflüssig
- interaktive
Online-Shops können Kunden "beratend" zur Seite stehen
und übergeben erst an einem gewissen Punkt die Arbeit in die klassische
Produktion
- Transaktionskosten
sinken auf Seiten der Anbieter und Käufer
- das neue
EU-Urheberrecht und eine aufmerksame GEMA unterbinden zunehmend illegale
Musiknutzung im Internet
- dennoch
sieht sich Musikproduktion mit einer wachsenden Beliebtheit von Popsongs
zur Verwendung in Werbung, TV und Film konfrontiert - hier kann und
muss mit Service Qualität als vertrauens- und somit verkaufsfördernde
Maßnahme verstärkt werden
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